Aktuelles

Projekt: Die Senioreneinrichtung St. Stephanus in Meerbusch-Lank ist eine von inzwischen zehn Pflegezentren der Malteser St. Anna Gmbh in Duisburg-Huckingen. Anforderung: Erneuerung des vorhandenen Telefon- und Schwesternrufsystems nach den besonders strengen Vorgaben der DIN VDE 0834.

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Betreuungs- systeme

Betreuungs- und Notrufsysteme für mehr Sicherheit.

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Kommunikations- systeme

Kommunikationssysteme für zuverlässige Information.

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Notruf

Notrufsysteme für zu Hause

 

Besonders für Senioren, insbesondere wenn sie alleinstehend sind, oder auch für behinderte Menschen bietet das Notrufsystem für zu Hause, der sogenannte Hausnotruf, eine große Sicherheit und Erleichterung im Falle eines Notfalles Hilfe zu rufen.

Das Notrufsystem basiert auf der Telefontechnik und ermöglicht den Betroffenen ein längeres Verbleiben in ihrer eigenen Wohnung, also der gewohnten Umgebung, ohne auf das Sicherheitsgefühl verzichten zu müssen, im Notfall rasche Hilfe zu bekommen. Üblicherweise ist ein tragbarer Notrufsender Auslöser des Alarms. Es gibt aber auch Sensoren, die z. B. auf Sturz reagieren und in einem solchen Fall den Notruf auslösen. Anbieter, welche solchen Systeme vertreiben, gibt es in der Zwischenzeit in vielen deutschen Städten und sind meist auf Callcenter aufgeschaltet. Dadurch konnten, nach Angaben des Bundesverbandes Hausnotruf z. B. im Jahr 2006 ca. 350.000 Nutzer versorgt werden. Man kann davon ausgehen, dass die Zahl der Nutzer heute zwischenzeitlich weit höher ist.

Wilhelm Hormann entwickelte und konzipierte Anfang der 1970er Jahre das Hausnotrufsystem. In der ambulanten und stationären Betreuung und Versorgung Alter, Alleinlebender, Kranker und/oder Behinderter neue, zeitgerechte und umfassende Strukturen zu schaffen, war das Ziel von Hormann. In den entsprechenden Forschungsberichten über den Hausnotruf wird ausführlich dargelegt, dass dieser heute unter dem Aspekt der Übermittlung biomedizinischer Daten und der sozialen Kommunikation zu sehen ist und sich somit nicht nur auf den herkömmlichen Seniorenalarm beschränken soll.

Mit Hilfe der Firma AEG-Telefunken Backnang GmbH wurde die technische Umsetzung ermöglicht und konnte im Frühjahr 1980 der internationalen Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Bei Vertragsabschluss für ein solches Notrufsystem sollten, falls es mehrere Anbieter in der Region gibt, Preisvergleiche angestellt werden. Diesen Preisvergleichen sollte man die typischen und identischen Nutzungsverhalten zu Grunde legen, da die Kalkulation von Anbieter zu Anbieter recht unterschiedlich sein kann.

Manche Anbieter berechnen für die Einrichtung eines solchen Notrufsystems eine einmalige Gebühr, andere rechnen diese Kosten in die monatliche Grundgebühr mit ein. Erhoben wird diese monatliche Grundgebühr für die Gerätemiete und die Bereitschaft zur Anrufannahme und Anrufweiterleitung.

Pro Einsatz (Hausbesuch) können ebenfalls Kosten berechnet werden, welche die Anfahrt mit Wohnungsschlüssel und Hilfeleistungen, wie z. B. einen eventuellen Transport zum Arzt oder ähnlichem umfassen. Je nach Qualifikation des einzusetzenden Personals, der Anfahrtszeit und dem eingesetzten Fahrzeug können auch diese Kosten, je nach Kostenstruktur des Anbieters, variieren, wobei auch hier wieder die Möglichkeit besteht, dass all diese Kosten schon pauschal in der Grundgebühr mit enthalten sind.

 

Auch die Telefonkosten zum Callcenter, welche bei Notrufen, betätigen der Passivtaste oder durch automatisch aufgebaute Verbindungen, wie den täglichen Verbindungstests, entstehen, werden berechnet.

Wird durch ein solches Notrufsystem z. B. der Verbleib in häuslichen Umgebung gesichert und z. B. ein eventuell sonst nötiger Krankenhausaufenthalt vermieden, können sich Krankenversicherungen an den Kosten beteiligen. Auch ist es möglich, da der Hausnotruf ein anerkanntes Hilfsmittel für Pflegebedürftige darstellt, die Kostenübernahme bei der Pflegeversicherung oder dem Sozialamt zu beantragen.

 

Ein solches Notrufsystem besteht zum einen aus einer Basisstation, welche an das Telefon angeschlossen ist und eine überaus empfindliche Freisprechanlage enthält und einem Notrufsender, dem sogenannten Funkfinger, welcher wie eine Kette um den Hals oder eine Armbanduhr getragen werden kann und durch Druck auf eine Taste den Gesprächsverbindungsaufbau herstellt.

Konzipiert sind solche Geräte so, dass bei Absetzen eines Notrufs über das Gerät (Aufschaltung über die Basis-Station) eventuell bestehende Telefongespräche oder Verbindungen sofort unterbrochen werden und Telefonnummern, welche zuvor einprogrammiert wurden, in einer festgelegten Reihenfolge angewählt werden.

Die Freisprecheinrichtung ermöglicht es, dass auch die entfernt vom Basisgerät hilflos gewordene Person mit dem angewählten Gesprächspartner ohne Telefonhörer oder Handy kommunizieren kann. Neben dem Notrufsender (Handtaste) gibt es mittlerweile auch verschiedene andere Auslösearten wie z. B. Bewegungsmelder, Rauchmelder oder Fallsensoren.

Geräte, welche über analoge oder digitale ISDN-Anschlüsse angeschlossen werden können, gibt es in der Zwischenzeit in großer Vielzahl. Durch diese Geräte wird ein hohes Maß an Sicherheit ermöglicht, weil sie, im Falle eines Stromausfalls, über Akku funktionieren. Unabhängig von einem Festnetzanschluss arbeiten Geräte, welche mit GSM-Modul ausgestattet sind.

Es gibt zwei Arten des Notrufs. Zum einen den aktiven Hilferuf, bei welchem der Benutzer in einer Notfallsituation durch einen einfachen Druck auf den Notrufknopf einen Hilferuf absetzen kann ohne dabei das Telefon erreichen zu müssen. Der Notruf wird daraufhin an die Leitstelle des Rufhilfe-Betreibers (In Deutschland meist Hilfsorganisationen oder private Betreiber) weitergeleitet. Dabei werden auch alle persönlichen Daten, wie Anschrift, Vorerkrankungen, zu benachrichtigende Angehörige usw., angezeigt. Dem Mitarbeiter der Leitstelle wird durch die Freisprechanlage die Kommunikation mit dem Betroffenen ermöglicht und er kann dadurch schon die Schwere und die Art des Notfalls abklären und die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

Oftmals sind bei den Betreibers solcher Hausnotrufdienste Schlüssel hinterlegt, welche ein Betreten der Wohnung auch dann ermöglichen, wenn der Betroffene selbst nicht öffnen kann. Aufbewahrt werden diese, mit einer Nummer gekennzeichneten Schlüssel, in einem Tresor, um so jeglichen Missbrauch auszuschließen.

 

Der zweite Notruf ist der Passivalarm, auch Sicherheitsuhr genannt. Dieser funktioniert nach dem sogenannten Prinzip der „Totmanneinrichtung“. Hierbei wird eine Taste, welche sich an der Basisstation befindet, regelmäßig, in einem vorher abgesprochenen zeitlichen Turnus (z. B. alles 24 Stunden) von dem Benutzer betätigt. Dadurch signalisiert er, dass es ihm gut geht. Bleibt das Signal zum verabredeten Zeitpunkt aus, wird von der Leistelle telefonisch Kontakt aufgenommen oder, bei nicht erreichen, in der Wohnung direkt nachgesehen, um sicher zu stellen, ob alles in Ordnung ist oder Hilfe benötigt wird.