Brandmeldeanlagen Vorschriften laut Gesetz

In öffentlichen Einrichtungen, Kliniken, Altenheimen, Kindergärten und Schulen sowie vielen weiteren Sonderbauten sind Brandmeldeanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Zudem muss eine Inspektion der Brandmeldeanlage alle 3 Monate und eine jährliche Wartung verpflichtend durchgeführt werden. Eine Wartung führen wir stets zusammen mit der Feuerwehr durch.

Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Brandmeldeanlagen Vorschriften für die einzelnen Bauten, die sich bereits von Stadt zu Stadt unterscheiden und beraten Sie hinsichtlich der Einhaltung gerne und kompetent.

Unser Hinweis

Brandmeldeanlagen sind durch die gesetzlichen Vorschriften der Inspektion und Wartung immer mit laufenden Kosten verbunden. Immer wieder treffen wir auf Kunden, die Angebote ohne diese Folgekosten erhalten haben. So gibt es oft ein böses Erwachen. Sind die Anschaffungskosten der Anlage noch verhältnismäßig günstig, werden die Wartungs- und Inspektionskosten oft überdurchschnittlich hoch abgerechnet.

Bei uns erhalten Sie Angebote daher nur inklusive der laufenden Kosten des Wartungsvertrages. Allerdings können wir einen Wartungsvertrag nur regional und nicht bundesweit anbieten.

Sie möchten umfassend zur Wartung von BMA beraten werden? Wir melden uns gerne bei Ihnen.

Sie möchten umfassend zum Brandschutz im Krankenhaus beraten werden? Wir melden uns gerne bei Ihnen.

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